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BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 133a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 133a; GG Art. 103 Abs. 1
Verhältnis Divergenz/Anspruch auf rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
Rechtliches Gehör erfordert keinen Hinweis des BFH auf die Verneinung einer behaupteten Abweichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05
Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO
Auszug aus BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05
Mit diesem Vorbringen können sie jedoch im Rahmen des § 133a FGO nicht gehört werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614). - BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
Anpassung der Betriebsrenten
Auszug aus BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05
Dabei hat er u.a. ausgeführt, dass entgegen der Auffassung der Kläger das finanzgerichtliche Urteil nicht von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 5. Oktober 1993 3 AZR 698/92 (Der Betrieb 1994, 687) abweiche. - BFH, 04.07.2005 - VI B 72/04
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Betriebsrente
Auszug aus BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05
Mit Beschluss vom 4. Juli 2005 VI B 72/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. März 2004 16 K 1685/03 E als unbegründet zurückgewiesen. - FG Düsseldorf, 24.03.2004 - 16 K 1685/03
Steuerbarkeit der von einem Unternehmen einer Lebensversicherung gezahlten …
Auszug aus BFH, 30.11.2005 - VI S 16/05
Mit Beschluss vom 4. Juli 2005 VI B 72/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. März 2004 16 K 1685/03 E als unbegründet zurückgewiesen.